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12. Mai 2012

Was wäre, wenn wir das Urheberrecht so vollstrecken würden wie manche sich das vorstellen?

Die Prämissen sind schnell umrissen. Das Recht auf geistiges Eigentum hat in der digitalen Welt einen schwierigen Stand. Zu einfach und zu schnell können Inhalte geteilt und kopiert werden, als dass eine Kontrolle auf Legalität noch möglich wäre. Prinzipiell besteht das Problem der erweiterten Privatkopie schon seit den ersten erschwinglichen Fotoapparaten und anderen Aufnahmegeräten. Aber erst jetzt besteht zwischen Kopie und Original kein wesentlicher Qualitätsunterschied mehr. Technisch gesehen ist es theoretisch möglich, unautorisierte Kopien vollständig zu unterbinden. Was wäre, wenn wir das Recht auf geistiges Eigentum mit allen Mitteln durchsetzen würden?

25. März 2012

Urheberrechtsverletzung, die; -, -en

eine universelle Komposition von Christof Spanring


Präambel:

Verwendung jedweder Art ist verboten und wird straf- und/oder zivilrechtlich verfolgt.

Dieses Werk spielt mit dem Paradoxon des Urheberrechts. Es besteht aus zwei essentiellen Komponenten, der Struktur und der Interpretation. Die Besetzung ist beliebig, die Ausführung kann durch ein beliebiges Medium erfolgen. Die Struktur (das Metrum) ist im Vorhinein zu vereinbaren und regelt die zeitliche bzw. sonstwie räumliche Ausdehnung im Medium. Die Interpretation ist notwendigerweise eine nicht näher spezifizierte Urheberrechtsverletzung, kann als solche aber von jedem Mitglied der Besetzung beliebig und unabhängig gewählt werden.


Die Internet-Referenz http://urheberrechtsverletzung.christofspanring.com verweist auf die zeitlich nicht limitierte und als solche fortwährend wachsende und sich im Wandel befindliche Repräsentation der Komposition.