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25. Juni 2011

Was macht der Musiker mit der Verwertungsgeslleschaft?

[Update 1. Juli 2011] Endlich findet sich eine offizielle Übersetzung des zugehörigen Petitionstextes und zwar hier: http://blog.jamendo.com/2011/06/30/jamendo-will-mit-einer-ipetition-die-rechte-unabhangige-kunstlerinnen-starken/

Jamendo hat kürzlich eine Petition für die Gerechtigkeit der Tantiemenverteilung und die Rechte der Musiker an ihrer Musik gestartet. Der zugehörige Text ist etwas knapp gehalten und vor allem angesichts auch der aktuellen Jamendo Awards drängt sich mir persönlich der Verdacht auf, dass es doch eher Werbung für Jamendo sein soll. Beim Recherchieren habe ich hier eine etwas ausführlichere Erläuterung gefunden und dann doch unterschrieben.

Worum also geht es in dieser Petition?

Zum ersten um die Exklusivität des Vertragsverhältnisses zwischen Musiker und Verwertungsgesellschaft (also z.b. AKM, GEMA oder STIM). Verwertungsgesellschaften sollten der Gerechtigkeit dienen, dass ein Künstler also für das kreative Schaffen nach Möglichkeit immer entsprechend entlohnt wird. Das kann man generell in Zweifel ziehen und mit Goethe argumentieren, dass unser Urheberrecht ohnehin zu streng ist. Wenn man den Usus aber erstmal akzeptiert, dann stellt sich für Künstler im EU-Raum doch die Frage der Exklusivität. Mit Unterzeichnen des Vertrages tritt man nämlich die Verwertungsrechte an allen musikalischen Kreationen ab. Der Trick manche Stücke dann nicht anzumelden funktioniert zwar, ist aber eigentlich illegal und je nachdem, wie sich die Filesharing-Debatte entwickelt womöglich sogar ein krimineller Akt. Der erste Punkt der Petition verlangt also eine EU-Richtlinie, die Musiker für jedes Stück individuell entscheiden lässt, welche Rechte sie abtreten.

Diesen ersten Punkt finde ich persönlich den wichtigsten, die Exklusivität ist für mich immer noch das stärkste Argument gegen einen Beitritt zu europäischen Verwertungsgesellschaften.

Punkt zwei und drei behandeln Bereiche, die in verschiedenen EU-Ländern womöglich unterschiedlich gehandhabt werden. Jamendo kommt aus Frankreich und ob die Gebräuchlichkeiten der SACEM auch für AKM und GEMA zutreffen kann ich nicht mit Sicherheit sagen.

Dass auch im deutschsprachigen Raum im Falle eines Konzertes von der Verwertungsgesellschaft normalerweise kassiert wird und Musiker nur dann einen Teil der Beute sehen, wenn sie Mitglied sind, halte ich für wahrscheinlich. In Frankreich jedenfalls scheint die Höhe des eingehobenen Betrages keine Rücksicht auf Mitgliedschaften zu nehmen. Punkt zwei handelt also davon, diese Praxis entweder einzustellen oder die Einnahmen gerechter aufzuteilen.

Bei Youtube und anderen Internet-Plattformen bin ich mir ob der Parallelität schon weniger sicher. Youtube hat meines Wissens zumindest mit der GEMA z.b. keinen Vertrag. In Frankreich aber geht anscheinend für jeden Stream auch etwas Geld an die SACEM, ähnlich wohl der Urheberrechtsabgabe (oder womöglich ist das ein Äquivalent) auf leere Datenträger. Punkt drei also handelt davon, diese Einnahmen gerechter und damit auch auf Nicht-Verwertungsgesellschafts-Mitglieder aufzuteilen.

Da die EU-Richtlinien natürlich für den gesamten EU-Raum umzusetzen sind und da die Verwertungsrechte nach wie vor Monopol-artig im jeweiligen Land nur von der jeweiligen Gesellschaft umgesetzt werden, ist die Nationalität aber ohnehin nur zweitrangig. Was für Frankreich gilt kann morgen auch für mich gelten. So gesehen sind auch Punkt zwei und drei von Bedeutung.

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