- die Freiheit, Musik die mich inspiriert nach meinen Vorstellungen zu verwenden,
- die Möglichkeit, Tauschbörsen als Werbetool zu verwenden und
- die Sicherheit, für meine Werke (auch mit Hilfe einer Verwertungsgesellschaft) bezahlt zu werden.
Punkt (1) ist derzeit nur sehr eingeschränkt legal, obwohl technisch kein Problem. Man kann argumentieren, dass manche Künstler eben diese beliebige Verwendung nicht wollen. Wenn das eine bewusste Entscheidung ist, dann sollte man diese natürlich akzeptieren. Allerdings ist Verwendung immer auch ein Zeichen der Ehrerbietung, das sollte man bei einer derartigen bewussten Entscheidung nicht vergessen.
Punkt (2) und (3) schließen sich derzeit aus, zumindest in Österreich. Natürlich gibt es einen kommerziellen und zu Recht verbotenen Handel z.B. mit illegal gepressten CDs. Aber auch von Privatleuten offline oder online geteilte Musik aus dem AKM-Katalog ist derzeit in jedem Fall ein Rechtsbruch. Offline ist der Teilungsvorgang unsichtbar und damit rechtliche Grauzone. Initiativen wie KunstHatRecht oder die ACTA-Bemühungen streben eine verstärkte Kriminalisierung und Sichtbarmachung der Online-Teilungsvorgänge an.
Da ich Teilungsvorgänge als kostenlose Mundpropaganda auffasse und weil für mich prinzipiell der Computer die logische Erweiterung meiner kognitiven Kapazitäten darstellt, ein Kopier- oder Bearbeitungsverbot also einem Denkverbot gleichkommt, ist die Liberalisierung der Datenpolitik mein zentrales Anliegen.
Würden wir zögern und abwägen, wenn wir die Möglichkeit hätten, jedem Menschen Trinkwasser, in höchster Qualität und ohne finanziellen oder sonstigen nennenswerten Aufwand zur Verfügung zu stellen?
Würden wir zögern und abwägen, wenn wir die Möglichkeit hätten, jedem Menschen Kultur, in höchster Qualität und ohne finanziellen oder sonstigen nennenswerten Aufwand zur Verfügung zu stellen?
Eines haben mich das Leben schon gelehrt: Interaktion mit den bestehenden Strukturen ist schwerfällig, zeitgemäße Veränderung und Anpassung des Etablissements sind nicht zu erwarten. Nicht zuletzt deswegen, als schwaches Zeichen der Öffnung, schätze ich die KunstHatRecht-Initiative. Als Künstler-Genossenschaften schätze ich auch die Verwertungsgesellschaften, aufgrund von Weltsicht-Differenzen ist mir aber derzeit ein Beitritt nicht möglich.
Nachfolgend nun meine drei Forderungen an die AKM, aufsteigend sortiert nach potentieller Beeinflussung meiner Beitritts-Lust:
1. Mögliche Einschränkung der Verwertungsrechte auf den Offline-Bereich.
Man kann freilich hoffen, dass alles besser wird und warten, bis die Vernunft siegt. Meine Differenzen beschränken sich in der Ursache großteils auf den digitalen Bereich. KunstHatRecht und ähnliche Aktionen will ich nicht finanziell unterstützen, eine optionale Offline-Klausel im Vertrag wäre ein Grund für mich meinen Standpunkt zu überdenken.
2. Kompatibilität mit einer Creative-Commons-Lizenz, Wirkungsbereich zumindest national.
Die Verwertungsgesellschaften in den Niederlanden, der Dänemark, Schweden und Frankreich machen es schon vor und erlauben zumindest CC-NC-Lizenzen. Sie stellen es den Künstlern also (in Pilot-Projekten) frei, Filesharing für ausgewählte Werke zu erlauben. Zwar ist die internationale Gültigkeit nicht gegeben (laut Stellungnahme von Fr. Waldingbrett, AKM), aber schon national wäre diese Möglichkeit ein klares Statement.
3. Veröffentlichung bei Jamendo.com, Kompatibilität mit jeder Creative-Commons-Lizenz.
Solange C3S noch auf sich warten lässt, würde ich mit diesem Ultimum (und meiner sofortigen Kapitulation) nicht rechnen. Als Künstler gibt man sämtliche Verwertungsrechte ab, das war vielleicht einmal praktisch, besonders heutzutage ist das aber vor allem als Innovationsbremse zu interpretieren. Achtung: CC-lizenzierte Musik von AKM-Mitgliedern ist rechtliche Grauzone!
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