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22. März 2011

by-sa, by-nc-nd, GEMA, AKM, STIM und Erik Möller

Ein langes Nachdenken, ein Verzweifeln vor dem Gesetz, ein letztes Meditieren über alten Denkstrukturen. In den letzten Wochen habe ich zwar auch immer Musik gemacht, in musikalischer Hinsicht war ich aber eher mit dem Urherberrecht und seinen Folgen beschäftigt. Filesharing empfand ich ehrlich gesagt noch nie als kriminelle Tat (raubkopierer-sind-keine-verbrecher). Das Zeug kann kopiert werden, warum ist man ein Verbrecher (respect-copyrights, mittlerweile rhetorisch etwas entschärft), wenn man sich daran noch nicht einmal materiell bereichert.


Dass meine Musik zumindest bei Privat-Kopien frei von verpflichtenden Abgaben sein soll, weiß ich seit ich das erste mal darüber nachgedacht habe, nicht zuletzt auch als Beitrag zur Open-Source-Community. Erik Möller, bzw. vor allem der von ihm geschriebene Artikel, auf den ich letzte Woche gestoßen bin, haben mir aber noch einmal eines deutlich vor Augen geführt. Entweder ganz oder gar nicht. Das muß keine Verallgemeinerung sein, aber ein Diktum meines Lebens, ein Zwang meines Wesens. Entweder ich bin professioneller Musiker, oder ich mache keine Musik. Entweder ich veröffentliche richtige CC-Musik oder keine CC-Musik.

Momentan ist es so: GEMA und AKM erlauben Privatkopien gar nicht, STIM und ein paar wenige mehr erlauben by-nc-nd für ausgewählte Musikstücke. Mit by-sa sind alle EU-Verwertungsgesellschaften vollständig inkompatibel. So gesehen ist die Sache wieder ganz einfach. Solange C3S auf sich warten lässt bleibe ich im Allgemeinen im Vollbesitz meines Verwertungsrechts und für meine Musik heisst das Veröffentlichung als by-sa oder keine Veröffentlichung.

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